Zwangsversteigerung: forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, land- in 67725 Börrstadt, Rheinland-Pfalz Wingertsberg 2

Schätzwert: Lfd. Nr. 1 = BV 15, Fl.St. 1335 Verkehrswert: 1.000,00 €       Lfd. Nr. 2 = BV 16, Fl.St. 2542 Verkehrswert: 1.200,00 €

Beschreibung:

Eingetragen im Grundbuch von Börrstadt

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Blatt

Börrstadt, BV 15

1335

Landwirtschaftsfläche, Waldfläche

Wingertsberg

2.010

435 

Börrstadt, BV 16

2542

Landwirtschaftsfläche, Waldfläche

In der Zinsbach

1.483

435 

 

|

 

Lfd. Nr. 1 = BV 15, Fl.St. 1335

Verkehrswert:

1.000,00 €

 

 

 

Lfd. Nr. 2 = BV 16, Fl.St. 2542

Verkehrswert:

1.200,00 €

 

 

Tag der ersten Beschlagnahme: 08.07.2024

 

Gem. Gutachten handelt es sich jeweils um Landwirtschaftsflächen bzw. Wald (geringe Bestockung) im Außenbereich. Die Grundstücke liegen jeweils außerhalb der Ortsgemeinde. Das Fl.St. 1335 liegt in einem als Biotopkomplex ausgewiesenen Gebiet mit der Qualifizierung  lt. Gutachten „Brachgefallene Streuobstwiese“ sowie „benachteiligtes landwirtschaftliches Gebiet“.

Fl.St. 2542 weist lt. Gutachten die Qualifizierung „Grünland mit Laubwaldanteil“ sowie „benachteiligtes landwirtschaftliches Gebiet“ auf. 

 

Der Versteigerungsvermerk ist am 09.07.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

 

Aufforderung:

 

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

 

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

 

Hinweis:

 

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. 


Gericht: Amtsgericht Rockenhausen
Aktenzeichen: 0002 K 0031/ 2024
Versteigerungstermin: am 26.02.2025 um 10:00 Uhr
Versteigerungsort: Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen, Sitzungsaal 1

Kategorie(n): Grundstück , Land- & Forstwirtschaft

PLZ/Ort: 67725 Börrstadt, Rheinland-Pfalz

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