Zwangsversteigerung: Mehrfamilienhaus in 67294 Bischheim, Rheinland-Pfalz Kaiserstraße 2

Schätzwert: Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Wohnhaus (Nr. 2); Verkehrswert: 80.000,00 €       Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Wohnhaus (Nr. 2a), sowie Überbau von Haus Nr, 2 und Garage; Verkehrswert: 140.000,00 €       Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): unbebaut; Verkehrswert: 900,00 €       Lfd. Nr. 4 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): unbebaut; Verkehrswert: 400,00 €    

Beschreibung:

Eingetragen im Grundbuch von Morschheim

lfd.Nr.

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Blatt

1

Morschheim

258

Gebäude- und Freifläche

Kaiserstraße 2

180

448 BV 6

2

Morschheim

290/5

Gebäude- und Freifläche\Kaiserstraße 2 A

622

448 BV 7

3

Morschheim

3100

Landwirtschaftsfläche

In Den Hahläckern

833

448 BV 8

4

Morschheim

3254

Erholungsfläche

Im Schinnhengst

465

595 BV 2

 

|

 

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Wohnhaus (Nr. 2);

Verkehrswert:

80.000,00 €

 

 

 

Lfd. Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Wohnhaus (Nr. 2a), sowie Überbau von Haus Nr, 2 und Garage;

Verkehrswert:

140.000,00 €

Lfd. Nr. 3

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

unbebaut;

Verkehrswert:

900,00 €

 

 

 

Lfd. Nr. 4

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

unbebaut;

Verkehrswert:

400,00 €

 

 

 

Der Versteigerungsvermerk ist am 04.10.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Die erste Beschlagnahme ist am 04.10.2023 erfolgt.

 

Aufforderung:

 

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

 

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

 

Hinweis:

 

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. 

 

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

 

Gericht: Amtsgericht Rockenhausen
Aktenzeichen: 0001 K 0034/ 2023
Versteigerungstermin: am 06.03.2025 um 09:00 Uhr
Versteigerungsort: Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen, Sitzungsaal 2

Kategorie(n): Haus

PLZ/Ort: 67294 Bischheim, Rheinland-Pfalz

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