Es handelt sich um vier im Grundbuch einzeln gebuchte Flurstücke. Die Flurstücke 358 und 359 sind mit einem 1960 errichteten Wohnhaus (eingeschossig, unterkellert, ausgebautes Dachgeschoss, ca. 160 m2 Wohnfläche) mit angebauter Einliegerwohnung (eingeschossig, unterkellert, nicht ausgebautes Dachgeschoss, 70 m2 Wohnfläche) bebaut. Der überwiegende Teil der beiden Flurstücke ist baulich nicht nutzbar. Die Flurstücke 155 und 337 sind unbebaut und baulich nicht nutzbar.