Laut Sachverständigengutachten (per Wertermittlungsstichtag 24.08.2023): Teileigentumseinheit in einem Gesamtobjekt aus 52 Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten (Baujahr 1985), bestehend aus einem Ladenlokal (Nutzfläche ca. 67 m²) mit rückwärtigen Neben-, Kühl-, Lager- und Personalräumen und WC (Nutzfläche ca. 33 m²) . Das Objekt hat die Anschrift "Kölner Str. 40, 51379 Leverkusen" und befindet sich in der Opladener Fußgängerzone, von dort aus gesehen links neben der Einheit C15 (diesbzgl. Verfahren 42 K 15/23; entgegen der Grundbuch-Angabe). Die vor dem Ladenlokal genutzte Freifläche ist als Gemeinschaftseigentum nicht alleine dem Objekt zugeordnet. Es sind drei Pkw-Stellplätze in einer Tiefgarage als Sondernutzungsrecht zugeordnet sowie Inventar (Regale, Kühlraum und -schränke) als evtl. Zubehör vorhanden. Gemäß Auskunft des Gewerbeamts ist ein "Lebensmittelgeschäft / Einzelhandel mit Blumen und Accessoires" auf den Namen des Eigentümers angemeldet, eine evtl. Vermietung war nicht zu verifizieren. Im Aufteilungsplan mit Nr. D 10 beziffert.